Montag, Oktober 14, 2024
Der Motorradführerschein. Die ersten zwei Jahre darf die Leistung des Motorrades 35kW - auch mit Beiwagen - (Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg) nicht übersteigen. Mindestalter: 18 Jahre
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung bis zu 15 kW dürfen geführt werden, da die Klasse A1 eingeschlossen ist.
Grundbetrag: 350 €
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