Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40km/h auch mit Anhänger, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h geführt werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapel- und Flurförderzeuge, bbH nicht mehr als 25km/h auch mit Anhänger. Das Mindestalter hier ist 16 Jahre.
Grundbetrag: 100 €
Prüfung Theorie: 80 €