Kraftfahrzeuge mit einer zGM von nicht mehr als 3.500 kg (wenn zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut ist).
Mitgeführt werden dürfen • Anhänger bis 750 kg zGM
oder • Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination
nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter:
- 18 Jahre
- oder begleitendes Fahren ab 17 Jahren (bei begleitendem Fahren oder Ausbildung "Berufskraftfahrer" oder ähnliches)
Grundbetrag: 350 €
Fahrstunde: 65 €
Landfahrt: 65 €
Nachtfahrt: 65 €
Autobahnfahrt: 65 €
Prüfung Theorie: 80 €
Prüfung Praktisch: 180 €
Lehrmaterial: 100 €