Donnerstag, November 21, 2024
Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl B196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl B196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Vorbesitz Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV
Fahrerschulung:
Theorie: mind. 4 Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorradfahrschüler aus der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Praxis: mind. 5 Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. In diesen Unterrichtseinheiten sind mindestens die Sachgebiete nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu schulen.
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